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21.7.2017 Verwaltungsrat beschließt nächsten Schritt zu Sanierung und Erweiterung des Staatstheaters

Entwurf der Architekten Delugan Meissl wird fortgeführt

Der Verwaltungsrat des Badischen Staatstheaters hat sich in seiner Sitzung am Freitag (21. Juli) dafür ausgesprochen, dass der Vorentwurf der Architekten Delugan Meissl zur Sanierung und Erweiterung des BST fortgeführt und die Umsetzung mit einem projektbegleitenden Kostencontrolling begleitet wird.

Im Mai 2017 lagen erstmals nach der Überarbeitung des Wettbewerbsergebnisses aus dem Jahr 2014 Zahlen zu den voraussichtlichen Gesamtkosten der Sanierung und Erweiterung des BST in Karlsruhe vor. Diese bilden neben den Gesamtbaukosten von 200 bis 230 Millionen Euro auch die Bauherrenrisiken ab sowie nutzerspezifische Kosten (z.B. Ausstattung), zusätzliche bauliche Maßnahmen wie die Gestaltung des Theatervorplatzes, die Baupreissteigerung seit der Wettbewerbsauslobung bis zur geplanten Umsetzung und die während der Bauzeit erforderlichen Kosten zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs. Insgesamt ergibt sich daraus ein Kostenrahmen von 270 bis 325 Millionen Euro (Vollkosten).

Ein externes Gutachten hat nun bestätigt, dass diese seit Mai vorliegende Kalkulation verlässlich und die Planung für ein Staatstheater angemessen ist. „Wir sind uns einig, dass wir das Projekt mit der notwendigen Sorgfalt weiter voranbringen werden“, sagten Kunstministerin Theresia Bauer, Finanzstaatssekretärin Gisela Splett und der Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup, am Freitag (21. Juli) in Karlsruhe.

Auf Vorschlag der städtischen Mitglieder des Verwaltungsrats steht der heutige Beschluss des Verwaltungsrates unter dem Vorbehalt der Entscheidung im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe, der für Ende September 2017 geplant ist. Aus den Reihen des Gemeinderats gibt es noch viele offene Fragen und es besteht noch ein intensiver Diskussionsbedarf über mögliche Einsparungen.

„Die Sanierung und Erweiterung des Badischen Staatstheaters ist eine lohnende Zukunftsinvestition - für die ganze Gesellschaft, für Stadt und Land und für das Theater. Ich sehe im heutigen Beschluss eine wichtige Grundsatzentscheidung, die es uns erlaubt, konzentriert die weiteren Klärungen herbeizuführen“, sagte die Vorsitzende des Verwaltungsrates, Kunstministerin Theresia Bauer.

„Der Vorentwurf der Architekten wurde inzwischen durch ein externes Gutachten hinsichtlich Programm, Standards und Kosten plausibilisiert. Im Ergebnis stellt das Gutachten fest, dass die Planungsaufgabe aus künstlerischer, funktionaler und technischer Sicht gut gelöst wurde“, sagte Finanzstaatssekretärin Gisela Splett. Zudem seien die für die Sanierung und Erweiterung des Badischen Staatstheaters angesetzten Bauwerkskosten und Kostenkennwerte plausibel und vergleichbar mit anderen Referenzprojekten.

OB Dr. Frank Mentrup betonte, dass die geplante Sanierung des Badischen Staatstheaters eine Notwendigkeit für den Erhalt der Qualität der Kulturstadt Karlsruhe sei: „Das ist mir wichtig und das hat auch der Verwaltungsrat heute anerkannt. Die Erweiterung definiert zudem die städteräumlichen Beziehungen an dieser Stelle neu und setzt architektonische Akzente. Theater und Platz rücken dichter an die Innenstadt heran, die Verbindung zur Südstadt wird aufgewertet.“

Kultur stehe hier „als Motor für die städtebauliche Entwicklung.“ Es gehe dabei aber auch „um akzeptable Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf und hinter der Bühne und in den Werkstätten.“

Das Gutachten empfiehlt, die Ansätze für die Baunebenkosten und die Vorsorge für Baupreis- und Bauherrenrisiken nochmals zu betrachten sowie die Fassaden und Dachkonstruktionen und die Proportionen der Foyerflächen mit Blick auf mögliche Optimierungen und Einsparpotenziale zu überprüfen. Mögliche Optimierungen sollen in die Planung eingearbeitet und die Kostenansätze gegebenenfalls nochmals angepasst werden.

Die derzeitigen Planungen für die Sanierung und Erweiterung des Badischen Staatstheaters sehen einen zeitlichen Rahmen von rund 12 Jahren vor.

Pressemitteilung Nr. 85/2017

MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST MINISTERIUM FÜR FINANZEN

Die Pressemitteilung finden Sie im Original hier.